Private Versicherungsgesellschaften haben die Möglichkeit, Beitritte, Mitgliedschaften bzw. Anträge zur Aufnahme abzulehnen, wenn Vorerkrankungen festgestellt wurden bzw. bestehen, die für das Versicherungsunternehmen im Endeffekt eine Steigerung des wirtschaftlichen Risikos bedeutet. Neben der Beantwortung von den so bezeichneten Gesundheitsfragen muss jeder Antragssteller eine Risikoprüfung durchlaufen. In der Regel können bestehende chronische und psychische Erkrankungen zu einer Ablehnungsdiagnose führen.
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