Wenn eine Lebens- oder Rentenversicherung fällig wird, versteht man unter der Ablaufleistung den ausgezahlten Betrag. Die Ablaufleistung setzt sich zusammen aus der Sparleistung, den (garantierten) Zinserträgen und aus den Überschussbeteiligungen. In der Regel garantiert der Versicherer bei Ende der Versicherungslaufzeit für eine Mindesthöhe der Ablaufleitung.
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